Wer über ein Elternteil gesetzlich familienversichert ist, muss bis zum 25. Geburtstag selbst keine Beiträge an Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen. Der Anspruch verlängert sich für Studierende, die einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst oder ein freiwilliges ökologisches bzw. soziales Jahr geleistet haben, jeweils um die Dauer des Dienstes. Für Studierende mit Behinderungen kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen unbefristet gelten.
Wer familienversichert ist, darf eine bestimmte Verdienstgrenze nicht regelmäßig überschreiten: 535 Euro im Monat, bei einem Minijob höchstens 556 Euro. Ausschlaggebend ist das Gesamteinkommen, also alle steuerpflichtigen Einkünfte (brutto) zusammen. Bei schwankendem Einkommen wird ein Jahresdurchschnitt errechnet.