Veröffentlicht am 20.07.2026 18:12

Gehörlosengeld: VdK fordert schnelle Einführung

Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich, dass das im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern vereinbarte Gehörlosengeld in Bayern wieder im Gespräch ist, nachdem es zuletzt im Doppelhaushalt 2026/2027 nicht umgesetzt wurde. Allerdings würden die jüngsten Äußerungen aus der Klausur der Fraktionsspitzen von CSU und Freien Wählern dazu mehr Fragen aufwerfen, als sie Antworten geben.

Schnelle Umsetzung gefordert

„Wir fordern von der Staatsregierung, jetzt Details zur Umsetzung des Gehörlosengelds bekanntzugeben. Also einen festen und schnellen Umsetzungstermin und konkrete Angaben zur Höhe”, sagt Hermann Imhof, der stellvertretender Landesvorsitzender des VdK Bayern: „Betroffene dürfen nicht schon wieder mit reiner Ankündigungspolitik hingehalten werden. Da das Gehörlosengeld nicht im aktuellen Haushalt eingeplant ist, fordern wir die Staatsregierung auf, die geplante Finanzierung offenzulegen.“

16.000 Menschen betroffen

Die Einführung eines angemessenen Betrages zur Förderung der Teilhabe von Menschen, die taub oder ertaubt sind oder deren Hörvermögen an Taubheit grenzt, ist schon seit 2018 eine wichtige Forderung des VdK Bayern an den Freistaat. Mit dem Gehörlosengeld sollen Betroffene die aufgrund ihrer Behinderung zusätzlich notwendigen Kosten etwa für Gebärdensprach-Dolmetschung abfedern können. Anspruch auf Gehörlosengeld hätten voraussichtlich rund 16.000 Menschen in Bayern.

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