Im Schnitt stehen oder liegen Leih-Scooter 99 % der Zeit herum und versperren Gehwege und Kreuzungen, rechnet die Volt-Fraktion im Münchner Stadtrat vor. Deswegen sollen sie - im Rahmen einer Schwerpunktwoche - „abgeschleppt” werden, wenn sie andere behindern.
So wichtig Scooter als Form der Mikromobilität sind, z.B. für die letzte Meile von einer S-Bahnstation nach Hause, so ärgerlich sind sie oft für alle, die auf Gehwegen unterwegs sind. Für Kinder oder Menschen mit Behinderungen sind sie nicht nur ein Ärgernis, sondern zudem gefährlich, wenn es zu Unfällen kommt. Das Thema wird seit Jahren immer wieder vorgebracht mit Anträgen, technischen Lösungen und Gesprächen mit Betreiberfirmen. Geändert hat sich dadurch jedoch nicht viel. Behinderndes Abstellen von Leihfahrzeugen ist zwar unzulässig, werde aber kaum geahndet, so die Stadträte (wir haben bei der Stadt nachgefragt: 2026 hat die Kommunale Verkehrsüberwachung laut KVR 1.281 Verwarnungen im Zusammenhang mit E-Tretrollern erteilt).
Daher wird nun eine drastischere Maßnahme gefordert: Behindernd abgestellte Leih-Scooter werden abgeschleppt - im Rahmen einer Schwerpunktwoche der kommunalen Verkehrsüberwachung / Polizei. Die Betreiberfirmen können Scooter gegen entsprechendes Verwarngeld und Verwaltungskostengebühr am Einsammelort wieder abholen. Damit sollen Betreiber als Teil der Problemlösung in die Pflicht genommen werden. In anderen europäischen Städten gibt es bereits strenge Abstellregeln, die technisch von den Betreiberfirmen durchgesetzt werden.
Alexandra Lang, mobilitätspolitische Sprecherin der Volt-Stadtratsfraktion, sagt: „Leih-Scooter dürfen Spaß machen. Aber sie dürfen abgestellt andere Verkehrsteilnehmende nicht behindern! Wenn sie das tun, werden sie abgeschleppt. So simpel. Betreiberfirmen von Leih-Scootern müssen sich selbst als Teil der Lösung sehen und dürfen ihre Verantwortung im öffentlichen Raum nicht abwälzen. Daran möchten wir sie hiermit freundlich, aber deutlich erinnern.”
Nur durch Flottenobergrenzen, festgelegte Abstellflächen und Sondernutzungserlaubnisse, die bei Zuwiderhandlungen auch entzogen werden können, wird sich die Abstellsituation im öffentlichen Raum langfristig verbessern, so Volt. Als Akutmaßnahme beantragt die Stadtratsfraktion die „Schwerpunktwoche Leih-Scooter”, um Gefahrensituationen zu verhindern. Spürbare Verbesserungen seien auf Münchner Gehwegen dringend nötig.
Jeder kann über www.scooter-melder.de falsch abgestellte Roller melden. Die Anbieter bitten dabei um GPS-Position, sechsstelliges Kennzeichen, sechsstellige Nummer unterhalb des QR-Codes auf dem Fahrzeuglenker und ein Bild des Scooters.
Das städt. Mobilitätsreferat erklärt:
Das Gehwegparken ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten. E-Roller-Sharing-Angebote wertet der Freistaat Bayern jedoch als genehmigungsfreien Gemeingebrauch. Für E-Roller gelten daher in Bayern dieselben Vorgaben wie für Fahrräder: Sie darf man (anders als Autos) auch auf Gehwegen stehen lassen.
Deshalb ist ein Verbot des Abstellens auf Gehwegen, bzw. weitere Forderungen, die über die Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung hinausgehen, für die Stadt nicht rechtssicher möglich.